Teilnahme der Region an LEADER+

 Die Region 'Bürener Land'  beteiligte sich 2002 an der EU-Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raums (LEADER+).

 

Die Besonderheit dieses EU-Förderprogramms bestand darin, dass die Vergabe der Fördergelder über einen Wettbewerb innerhalb jedes Bundeslandes erfolgte.

In Nordrhein-Westfalen wurden die Regionen Hallenberg-Medebach, Kreis Minden-Lübbecke und 'Bürener Land' als Siegerregionen ausgewählt.

Hier eine Auswahl der LEADER+-Projekte des Südlichen Paderborner Landes (bitte anklicken)

Grundlage der Bewerbung war ein 'gebietsbezogenes, integriertes Entwicklungskonzept'. Mit der Erstellung dieses Entwicklungskonzeptes wurde die Biologische Station im Südkreis Paderborn beauftragt, bei der seit 1. Juli 2002 auch das LAG-Management angesiedelt ist. Federführend begleitet wird LEADER+ vom Amt für Agrarordnung in Warburg. Für die Umsetzung und Fortschreibung des Konzeptes hat sich der Regionalentwicklungsverein Bürener Land e.V. gegründet. Die Beratung der Projekte erfolgte in den Arbeitskreisen (AK). Die AK-Treffen waren öffentlich. 

Art und Umfang der Förderung:

  • drei Regionen in NRW
  • je Region ca. 1,9 Mio €
  • Förderhöhe bis zu 50%
  • Förderzeitraum 2002-2006

Nach welchen Kriterien wurde ausgewählt?

  1. Die Pflicht - Einhaltung der Mindestanforderungen

  • Gebietsbezogen: Einwohnerzahl (10.000-100.000), Einwohnerdichte (<120 EW/qkm), möglichst ähnlichen sozioökonomischen und infrastruktuellen Ausstattungen, Zugehörigkeit zu einem Naturraum
  • Gründung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), bei der nicht öffentlich-rechtliche Wirtschafts- und Sozialpartner mindestens 50 % der Mitglieder stellen müssen
  • Erarbeitung eines in sich schlüssigen Gebietsbezogenen Integrierten Entwicklungskonzeptes (GIEK)
  • Sicherstellung der Kofinanzierung

Aus den Pflichtvorgaben hat sich folgender regionaler Zuschnitt für die LEADER+-Region Bürener Land ergeben:

LEADER+ Region LEADER+ Region "Bürener Land"

 


 

 

 

 

 

 

 

  2. Die Kür - Bewertung anhand von Qualitätskriterien

Es wurde bewertet, inwieweit durch das Entwicklungskonzept
  • der ländliche Raum als Wirtschafts-, Lebens- und Erholungsraum gestärkt werden kann,
  • die im ländlichen Raum lebenden Menschen weiterqualifiziert werden können, um so die Basis für zukunftssichere Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen und
  • die natürlichen Lebensgrundlagen (Wasser, Boden, Luft), die Biodiversität und das landschaftliche Natur- und Kulturerbe erhalten, gestaltet und wo notwendig regeneriert werden können.
28.09.2009
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